Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFSBEDINGUNGEN 

(GEWERBLICHE NUTZER)

ACHTUNG: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verkäufe an Personen, Firmen oder Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handeln. Wenn Sie ein VERBRAUCHER sind, lesen Sie bitte die separaten Verkaufsbedingungen (Verbraucher), die für jeden Vertrag gelten, den Sie mit der Zebco Europe GmbH abschließen. 

1.    Begriffsbestimmungen und Auslegung

1.1    In den vorliegenden Verkaufsbedingungen haben folgende Begriffe folgende Bedeutung bzw. sind wie folgt auszulegen.
Vereinbarung mit autorisierten Einzelhändlern    die Bedingungen für autorisierte Einzelhändler der Gesellschaft;
Käufer    ein Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gesellschaft    Zebco Europe GmbH, Elsterbogen 12 – 14, 21255 Tostedt,  mit eingetragener Firmennummer HRB 115690;
Vertrag    jeder Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren, dessen Bestandteil die vorliegenden Bedingungen bilden;
Kunde    bezeichnet eine Person, Firma bzw. ein Unternehmen, welche(s) Waren ausschließlich für den eigenen Gebrauch und nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt
Ereignis höherer Gewalt    jedes Ereignis oder jeder Umstand, soweit es/er sich der angemessenen Kontrolle der Gesellschaft entzieht;
Waren    alle im Vertrag vereinbarten Waren, die von der Gesellschaft dem Käufer zu liefern sind (einschließlich eines Teils oder von Teilen davon);
Insolvenzereignis    von einem Insolvenzereignis ist die Rede wenn:
(a)    für den Käufer ein Vermögens- oder Insolvenzverwalter oder vorläufiger Liquidator bestellt wird;
(b)    dem Käufer die Absicht angezeigt wird, einen Verwalter für ihn zu bestellen;
(c)    der Käufer einen Beschluss zu seiner Auflösung und Abwicklung fasst (außer zum Zweck einer nicht mit Zahlungsunfähigkeit einher-gehenden Umstrukturierung, die zuvor von der kündigenden Partei schriftlich genehmigt wurde);
(d)    der Käufer Gegenstand eines Auflösungs- bzw. Abwicklungs-beschlusses eines Gerichts in Bezug auf ihn ist;
(e)    der Käufer mit seinen Gläubigern einen Vergleich schließt oder ein Moratorium vereinbart (außer im Zusammenhang mit einer nicht mit Zahlungsunfähigkeit einhergehen-den Umstrukturierung, die zuvor von der kündigenden Partei schriftlich genehmigt wurde);
(f)    der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt; 
(g)    der Käufer irgendwelche Schritte oder Maßnahmen in Verbindung mit einem der vorgenannten Verfahren ergriffen hat, oder
(h)    der Käufer nach dem jeweils anwendbaren Recht von einem den vorstehenden Verfahren ähnlichen Verfahren betroffen ist;
Geistige Eigentumsrechte bzw. Rechte geistigen Eigentums    alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum jeglicher Art, einschließlich Patente, ergänzende Schutzzertifikate, Rechte an Know-how, eingetragene Marken, eingetragene Muster, Modelle, nicht eingetragene Musterrechte, nicht eingetragene Marken, Rechte zur Verhinderung von "Passing off" oder unlauterem Wettbewerb und Urheberrechte (ob an Zeichnungen, Plänen, Spezifikationen, Entwürfen und Computersoftware oder anderweitigem), Datenbankrechte, Topographierechte, alle Rechte an Erfindungen, Entdeckungen oder Verfahren sowie Anmeldungen und Rechte zur Beantragung der vorgenannten Rechte, jeweils in der Bundesrepublik Deutschland und in allen anderen Ländern der Welt und zusammen mit allen Erneuerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen, Teilungen, Neuausgaben, erneuten Überprüfungen und Ersetzungen;
Know-how    Formeln, Methoden, Pläne, Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Prozesse, Leistungsmethoden, Techniken, Spezifikationen, technische Informationen, Tests, Ergebnisse, Berichte, Komponentenlisten, Handbücher und Anleitungen;
Relevanter Anspruch    alle Ansprüche oder potenziellen Ansprüche eines Dritten gegen den Käufer, die eine Forderung des Käufers gegen die Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten durch den Käufer als Folge der Werbung für die Waren, des Marketings, der Verkaufsförderung dafür oder deren Verkauf durch den Käufer gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen begründen könnten. 
1.2    Verweise auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift schließen alle nachrangigen Gesetze ein, die auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassen wurden, und sind als Verweise auf dieses Gesetz, diese Rechtsvorschrift und/oder diese nachrangigen Gesetze in ihrer jeweils geänderten, ergänzten, erweiterten, konsolidierten, wieder in Kraft gesetzten und/oder ersetzten und in Kraft befindlichen Fassung auszulegen.
1.3    Bezugnahmen auf die Einzelform schließen die Mehrzahlform mit ein und umgekehrt, und Bezugnahmen auf ein bestimmtes Geschlecht schließen jedes Geschlecht mit ein.
1.4    Die Überschriften der jeweiligen Klauseln dieser Bedingungen haben keine Auswirkung auf die Auslegung dieser Bedingungen.
1.5    Jede Bezugnahme in diesem Vertrag auf Marken, Geschmacksmuster oder Geschmacksmusterrechte schließt eine EU-Marke, ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster und jedes gleichwertige Recht des Vereinigten Königreichs ein, das im Vorgriff auf oder bei oder nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gewährt wird.
1.6    Alle Begriffe, die den Wörtern „einschließlich“, „unter Einschluss von“, „insbesondere“ oder ähnlichen Wörtern oder Ausdrücken folgen, sind einschränkungslos auszulegen, schränken dementsprechend also die Bedeutung der ihnen vorausgehenden Wörter nicht ein.
1.7    Bezugnahmen auf „schriftlich“ oder „in Schriftform“ in diesen Verkaufsbedingungen schließen eine Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B Telefax und E-Mail) ein, nicht jedoch andere Arten der elektronischen Nachrichtenübermittlung.
1.8    Verweise in diesem Vertrag sind Verweise auf diesen Vertrag in der jeweils gemäß Bedingung 2.3 geänderten, jeweils gemäß Bedingung 13 abgetretenen oder jeweils erneuerten Fassung.
1.9    Verweise auf andere Vereinbarungen oder Dokumente beziehen sich auf solche Vereinbarungen oder Dokumente in der jeweils aufgrund einer Änderung, Abtretung oder Erneuerung aktuellen Fassung.

2.    Anwendung von Bestimmungen

2.1    Vorbehaltlich etwaiger Änderungen unter Bedingung 2.3 gilt der Vertrag zu diesen Bedingungen. Abweichende und/oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht. Eine stillschweigende Anerkennung von abweichenden und/oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Käufers durch die Gesellschaft ist ausgeschlossen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen eine Vereinbarung mit autorisierten Einzelhändlern zwischen dem Käufer und der Gesellschaft besteht. In solchen Fällen werden die Bedingungen des jeweiligen Vertrages in die mit dem autorisierten Einzelhändler entstehende Vereinbarung aufgenommen, wobei im Falle von Widersprüchen die Bedingungen der Vereinbarung mit dem autorisierten Einzelhändler gegenüber den Bedingungen dieses Vertrages vorrangig sind.
2.2    Keine Bestimmungen oder Bedingungen, die in der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument des Käufers vermerkt, zusammen mit diesem übermittelt oder darin enthalten sind, werden Bestandteil dieses Vertrages.
2.3    Vorbehaltlich Bedingung 2.1 gelten diese Bedingungen für alle Verkäufe der Gesellschaft an gewerbliche Nutzer. Jede Abweichung von diesen Bedingungen und alle Zusicherungen bezüglich der Waren haben keine Wirkung, solange sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Geschäftsführer oder leitenden Angestellten der Gesellschaft unterzeichnet wurden. Alle von der Gesellschaft herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Angaben oder Werbeaussagen sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die in den Katalogen oder Broschüren der Gesellschaft enthalten sind, werden ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung einer ungefähren Vorstellung der darin beschriebenen Waren herausgegeben oder veröffentlicht. Sie sind nicht Teil des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen der Gesellschaft und dem Käufer über den Verkauf der Waren. Der Käufer sichert zu, sich nicht auf Erklärungen, Versprechen oder Zusagen gestützt zu haben, die von oder im Namen der Gesellschaft gemacht oder abgegeben wurden und die nicht im Vertrag niedergelegt sind. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung der Gesellschaft für betrügerische Falschdarstellungen aus oder beschränkt sie.
2.4    Die (Online-)Darstellung des Sortiments der Gesellschaft stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Irrtümer und/oder Änderungen bleiben vorbehalten. Die Angaben zu Waren und Preisen innerhalb des Bestellvorgangs sind unverbindlich. Die Bestellung eines Käufers stellt ein Angebot an die Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Gesellschaft behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebotes vor. Ein Vertrag über die Lieferung von Waren durch die Gesellschaft an den Käufer zu den Bedingungen dieses Vertrags kommt zustande, wenn die Gesellschaft die Bestellung gemäß nachstehender Bedingung 2.5 annimmt.
2.5    Vom Käufer platzierte Bestellungen gelten erst als von der Gesellschaft angenommen, wenn:
2.5.1    die Gesellschaft vom Käufer ein ausgefülltes Antragsformular erhalten und dem Käufer ein Pro-Forma-Konto angeboten hat (immer unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen erhält);
2.5.2    Pro-Forma-Konten können von einem Käufer nur im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eröffnet werden und für solche Pro-Forma-Konten gelten Mindestwerte. Von den Käufern wird verlangt, jährliche Mindestumsätze vorweisen zu können, wie von der Gesellschaft schriftlich vorgegeben, und
2.5.3    keine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft abgegeben worden ist oder (falls früher) die Gesellschaft die Waren nicht an den Käufer liefert.
Zur Klarstellung sei hier angemerkt, dass es der Gesellschaft absolut freisteht, Bestellungen anzunehmen oder nicht.
2.6    Der Käufer hat sich zu vergewissern bzw. sicherzustellen, dass die Konditionen seiner Bestellung und alle gültigen Spezifikationen vollständig und korrekt sind.

3.    Beschreibung

3.1    Die Menge und Beschreibung der Waren entsprechen dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der Gesellschaft.
3.2    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit:
3.2.1    den Entwurf bzw. Design, die Ausführung oder die Spezifikation der Waren und/oder ihrer Verpackung zu variieren; und/oder
3.2.2    Materialien oder Teile, die in den Waren verwendet werden und die aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sind, durch alternative Materialien oder Teile zu ersetzen, wenn 
3.2.2.1    dies keinen wesentlichen Einfluss auf ihre Qualität oder Leistung hat; oder
3.2.2.2    dies notwendig ist, um Gesundheits- und Sicherheits- oder andere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. 

4.    Lieferung

4.1    Sofern nicht anders vereinbart, liefert die Gesellschaft die Waren an den Käufer. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Waren in der Betriebsstätte des Käufers ausgeliefert oder auf der vom Käufer angewiesenen Betriebsstätte angeliefert werden.
4.2    Möchte der Käufer seine Lieferadresse ändern, hat er ein entsprechendes schriftliches Ersuchen an die Gesellschaft zu richten, wobei es der Gesellschaft freisteht, eine solche geänderte Lieferadresse nach eigenem Ermessen zu akzeptieren. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen nach Zahlungseingang (vorausgesetzt, dass sich das Konto innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen bewegt) und unter Einhaltung des im Vertrag festzulegenden Liefertermins für bestimmte Waren. 
4.3    Wenn die Waren vom Käufer abgeholt werden, erfolgt die Lieferung zum Zeitpunkt der Abholung von der Betriebsstätte der Gesellschaft. 
4.4    Der Käufer muss die Waren innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Mitteilung der Gesellschaft, dass die Waren lieferbereit sind, entgegennehmen. Der Käufer prüft die Waren bei der Lieferung und benachrichtigt die Gesellschaft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Lieferdatum schriftlich über jegliche Verletzung von Gewährleistungen in Bezug auf diese Waren.
4.5    Alle von der Gesellschaft angegebenen Termine für die Lieferung der Waren durch die Gesellschaft sind als voraussichtliche Liefertermine aufzufassen, wobei Lieferzeiten nicht durch eine Mitteilung zu einem wesentlichen Kriterium gemacht werden dürfen.
4.6    Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet die Gesellschaft nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Begriffe umfassen, ohne Einschränkung, reine wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, Geschäftsverluste, Verlust von Firmenwert und ähnliche Verluste), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (selbst wenn diese infolge von Fahrlässigkeit der Gesellschaft entstanden sind), noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung des Vertrags oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, eine solche Verzögerung hält über einen Zeitraum von länger als 180 Tagen an. 
4.7    Nimmt der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht an, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder wenn die Gesellschaft die Waren nicht termingerecht liefern kann, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen erteilt oder Bescheinigungen, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat:
4.7.1    geht die Gefahr an den Waren auf den Käufer über (auch bei Verlust oder Schäden, die infolge von Fahrlässigkeit der Gesellschaft entstanden sind); 
4.7.2    gelten die Waren als geliefert; 
4.7.3    kann die Gesellschaft die Waren bis zur Lieferung lagern, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die mit der Lagerung und Versicherung einhergehenden Kosten und Ausgaben) einsteht; und
4.7.4    nimmt der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht an, werden die Waren von der Gesellschaft auf Kosten des Käufers gelagert. Falls nach der Nichtannahme der Warenlieferung durch den Käufer eine Frist von 14 Tagen verstrichen ist, ist die Gesellschaft berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Waren auf Rechnung des Käufers zu verkaufen und sich aus dem Verkaufserlös in Höhe all derjenigen Beträge zu befriedigen, die der Käufer der Gesellschaft aus dem Vertrag, der sich auf die Waren bezieht, oder aus irgendeinem anderen Rechtsgrund schuldet.
4.8    Der Käufer stellt am Lieferort und auf seine Kosten angemessene und geeignete Ausrüstung und menschliche Arbeitskraft zum Entladen der Waren zur Verfügung.
4.9    Liefert die Gesellschaft dem Käufer eine Warenmenge von bis zu 5% mehr oder weniger als die von der Gesellschaft angenommene Menge, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren oder einen Teil davon wegen des Überschusses oder der Fehlmenge zu beanstanden oder abzulehnen, wobei er diese Waren zum anteiligen Vertragspreis zu bezahlen hat.
4.10    Die Gesellschaft kann die Waren in separaten Teillieferungen liefern, wobei jede separate Teillieferung gemäß den Bestimmungen des Vertrags in Rechnung gestellt wird und zu bezahlen ist. 
4.11    Jede Teillieferung ist ein separater Vertrag und eine Stornierung oder Kündigung eines einzelnen Vertrages in Bezug auf eine Teillieferung berechtigt den Käufer nicht dazu, andere Verträge oder Teillieferungen zu widerrufen bzw. zu stornieren. 
4.12    Die Gesellschaft repariert oder ersetzt unentgeltlich Waren, die während des Transports beschädigt wurden, sofern der Käufer die Gesellschaft innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich über solche Schäden benachrichtigt. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Rücksendung beschädigter Waren anzunehmen, sofern der Gesellschaft oder ihrem Vertreter oder Beauftragten nicht zuvor Gelegenheit gegeben wurde, die Waren zu prüfen. 
4.13    Die Gesellschaft hat das Recht, alle weiteren Lieferungen, unabhängig auf Grundlage welchen Vertrages, auszusetzen oder zu stornieren oder die Annahme weiterer Bestellungen zu verweigern, insofern der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt mit der Zahlung fälliger Beträge an die Gesellschaft in Verzug ist. 

5.    Nichtlieferung

5.1    Die Menge einer Warensendung, wie sie von der Gesellschaft beim Versand vom Geschäftssitz der Gesellschaft aufgezeichnet wird, gilt als schlüssiger Nachweis der Menge, die der Käufer bei der Lieferung erhalten hat, soweit der Käufer nicht in der Lage ist, schlüssig das Gegenteil nachzuweisen.
5.2    Die Gesellschaft haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (auch wenn diese aufgrund einer von der Gesellschaft zu vertretenden Fahrlässigkeit erfolgt), sofern der Käufer der Gesellschaft die Nichtlieferung innerhalb von fünf Tagen nach dem Datum, an dem die Waren im normalen Verlauf der Ereignisse eingegangen wären, nicht schriftlich mitteilt.
5.3    Jegliche Haftung der Gesellschaft für die Nichtlieferung der Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren, der innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erfolgen hat, oder auf die Ausstellung einer anteiligen Gutschrift auf Grundlage der Bedingungen des Vertrages in Bezug auf jegliche Rechnung, die für diese Waren ausgestellt wurde.

6.    Gefahrenübergang/Titel

6.1    Sofern nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab dem Lager der Gesellschaft an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Waren reisen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.
6.2    Vorbehaltlich der Bedingung 6.5. geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn die Gesellschaft alle ihr geschuldeten Beträge in Bezug auf:
6.2.1    die Waren; und
6.2.2    alle anderen Summen, die der Gesellschaft vom Käufer aus welchem Grund auch immer geschuldet wurden oder werden
vollständig (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) erhalten hat.
6.3    Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet:
6.3.1    die Waren treuhänderisch als Verantwortlicher zu verwahren;
6.3.2    die Waren (ohne Kosten für die Gesellschaft) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so zu lagern, dass sie leicht als Eigentum der Gesellschaft erkennbar bleiben;
6.3.3    keine Erkennungszeichen oder Verpackungen auf oder in Verbindung mit den Waren zu vernichten, zu verunstalten oder zu verdecken oder die Waren zu verarbeiten; 
6.3.4    die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen der Gesellschaft zu ihrem Vollwert gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit der Gesellschaft zu versichern. Auf Verlangen hat der Käufer der Gesellschaft die Versicherungspolice vorzulegen, und 
6.3.5    die Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Käufer von einem Insolvenzereignis betroffen ist. 
6.4    Bleibt zum Fälligkeitsdatum (wie in Bedingung 1.1. definiert) der Käufer in Verzug mit der Zahlung einer der Gesellschaft geschuldeten Summe oder gerät der Käufer in ein Insolvenzereignis nach der jeweils einschlägigen Insolvenzordnung, hat die Gesellschaft Anspruch auf die sofortige Rückgabe aller von der Gesellschaft an den Käufer verkauften Waren, deren Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist. Der Käufer ermächtigt für diesen Fall die Gesellschaft hiermit unwiderruflich, die Waren zurückzuholen und zu diesem Zweck alle Räumlichkeiten des Käufers zu betreten. Die Forderung nach Rückholung der Waren durch die Gesellschaft entbindet weder den Käufer von seiner Verpflichtung, den vollumfänglichen Preis zu zahlen und die Waren abzunehmen, noch beeinträchtigt sie das Recht der Gesellschaft, die Zahlung des vollumfänglichen Preises und alle anderen Kosten, die der Gesellschaft entstanden sind, gerichtlich durchzusetzen. 
6.5    Die Gesellschaft kann (ausschließlich in ihrem eigenen Ermessen) durch schriftliche Benachrichtigung des Käufers das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren (oder eines der beiden) jederzeit auf den Käufer übertragen, bevor dieses Eigentum andernfalls auf den Käufer übergegangen wäre.
6.6    Der Käufer kann die Waren, bevor das Eigentum auf ihn übergegangen ist, ausschließlich zu den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:
6.6.1    ein solcher Verkauf stellt eine Veräußerung des Eigentums der Gesellschaft im eigenen Namen des Käufers dar, und der Käufer handelt als Hauptverpflichteter, wenn er einen solchen Verkauf tätigt.
6.7    Wenn der Käufer die Waren weiterverkauft, hat der Käufer den Teil des Verkaufserlöses, der dem vom Käufer der Gesellschaft geschuldeten Betrag entspricht, treuhänderisch für die Gesellschaft als Verantwortlicher zu verwahren, wobei er der Gesellschaft gegenüber entsprechend zur Rechenschaft verpflichtet ist.
6.8    Das Besitzrecht des Käufers, das Recht des Käufers zur Nutzung und zum Weiterverkauf der Waren erlischt direkt, wenn vor dem Eigentumsübergang der Waren auf den Käufer in Übereinstimmung mit den Bedingungen 6.2., 6.5. oder 6.6:
6.8.1    der Käufer in ein Insolvenzereignis nach der jeweils einschlägigen Insolvenzordnung gerät, oder
6.8.2    die Gesellschaft dem Käufer gegenüber schriftlich ihre Zweifel an dessen Liquiditätsposition und/oder Solvenz mitgeteilt hat, oder
6.8.3    der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Käufer nicht einhält oder erfüllt, oder
6.8.4    der Käufer die Waren verpfändet oder in irgendeiner anderen Weise belastet.
6.9    Die Gesellschaft ist berechtigt, die Zahlung für die Waren auch dann einzufordern, wenn das Eigentum irgendwelcher Waren nicht von der Gesellschaft auf den Käufer übergegangen ist.
6.10    Wenn die Gesellschaft nicht feststellen kann, ob es sich bei den Waren um die Waren handelt, für die das Recht des Käufers auf Besitz, Nutzung und Weiterverkauf geendet hat, wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren der von der Gesellschaft an den Käufer verkauften Sorte in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden. 
6.11    Wenn das Recht des Käufers auf den Besitz, Nutzung und Weiterverkauf der Waren gemäß den Bedingungen erlischt, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Käufer eine Gutschrift über den gesamten oder einen Teil des Warenpreises zusammen mit der darauf entfallenden Mehrwertsteuer auszustellen.
6.12    Eine Beendigung eines Vertrages gleich aus welchem Grund, berührt nicht die sich nach Bedingung 6 ergebenden Rechte der Gesellschaft, wobei dies ausdrücklich für die Rechte der Gesellschaft, nicht aber für die des Käufers gilt. 

7.    Preis

7.1    Die Gesellschaft ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern und diese geänderten Preise gelten für alle Waren, die am oder nach dem Datum der Preisänderung bestellt werden. Die Gesellschaft wird dem Käufer eine überarbeitete Preisliste mit den geänderten Preisen zur Verfügung stellen. 
7.2    Die Gesellschaft kann nach eigenem Ermessen Rabatte auf die Preise gewähren.
7.3    Der Preis für die Waren versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer (und aller anderen ähnlichen oder gleichwertigen Steuern, Zölle, Gebühren und Abgaben, die jeweils von einer Regierung oder einer anderen Behörde erhoben werden) und ohne alle Kosten oder Gebühren in Bezug auf Verpackung, Beladung, Entladung, Transport und Versicherung, wobei alle diese Beträge vom Käufer zu dem Zeitpunkt, an dem er die Waren zu bezahlen hat, zusätzlich zu entrichten sind.

8.    Zahlung

8.1    Vorbehaltlich der Bedingung aus 8.4 ist die Zahlungshöhe auf der Rechnung bestimmt und alle vom Käufer zu zahlenden Steuern, Zölle und Gebühren sind vom Käufer an die Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der von der Gesellschaft an den Käufer ausgestellten Rechnung (das „Fälligkeitsdatum“) zu zahlen, wobei das Zahlungsziel von ausschlaggebender Bedeutung ist, sofern der Vertrag nichts Abweichendes vorsieht. Wenn die Parteien im Vertrag einen abweichenden Zahlungstermin vereinbaren, ist jeder Verweis auf das Fälligkeitsdatum in diesen Bedingungen (mit Ausnahme der Bedingung 1.1) entsprechend zu lesen.
8.2    Ungeachtet einer angeblich abweichenden Zweckbestimmung durch den Käufer ist die Gesellschaft berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer jede Zahlung des Käufers einer von der Gesellschaft ausgestellten Rechnung zuzuordnen. 
8.3    Das Zahlungsziel ist von ausschlaggebender Bedeutung. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Gesellschaft die entsprechenden Beträge erhalten hat. Alle Zahlungen erfolgen in der akzeptierten Währung, die dem Käufer von der Gesellschaft mitgeteilt wurde, durch elektronische Überweisung der entsprechenden Beträge auf das folgende Bankkonto (wie nachstehend in der für Sie relevanten Bankverbindung angegeben) oder auf eine andere Bankverbindung, die die Gesellschaft jeweils benennt:

Bankverbindung:
Bank: Commerzbank AG, Hamburg
Kontonummer: 417322500
Bankleitzahl: 20040000
IBAN: DE21200400000417322500
BIC: COBADEFFXXX

8.4    Alle Zahlungen, die im Rahmen des Vertrages an die Gesellschaft zu leisten sind, werden trotz abweichender Bestimmungen unmittelbar nach dessen Beendigung fällig.
8.5    Der Käufer wird sich in angemessener Weise bemühen, ein E-Rechnungssystem, wie von der Gesellschaft gefordert, zu nutzen, und die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dem Käufer einen angemessenen Aufschlag für die Ausstellung von Papierrechnungen und anderen Rechnungsunterlagen in Papierform in Rechnung zu stellen.
8.6    Der Käufer hat alle im Rahmen des Vertrages fälligen Zahlungen in voller Höhe ohne jeden Abzug, sei es infolge von Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Minderung oder anderweitig, zu leisten, außer dem Käufer liegt insoweit ein gültiger Gerichtsbeschluss vor, demzufolge die Gesellschaft dem Käufer einen Betrag in Höhe eines solchen Abzugs zu zahlen hat.
8.7    Unbeschadet der Rechte und Rechtsbehelfe der Gesellschaft gemäß dem Vertrag oder nach dem Gesetz ist der Käufer, wenn er die Zahlung einer nach dem Vertrag der Gesellschaft gegenüber fälligen Summe nicht leistet, verpflichtet, der Gesellschaft auf diese Summe ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen zu zahlen, und zwar entweder zu einem Jahreszinssatz von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
8.8    Wenn der Käufer nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Fälligkeitsdatum eine vertraglich geschuldete Zahlung an die Gesellschaft leistet, ist die Gesellschaft berechtigt, weitere Warenlieferungen zurückzuhalten, bis alle überfälligen Beträge bezahlt sind, und einige oder alle von der Gesellschaft angenommenen Bestellungen, die noch nicht (aus-)geliefert wurden, zu stornieren.
8.9    Wenn der Käufer es versäumt, der Gesellschaft im Rahmen des Vertrags am oder vor dem Fälligkeitsdatum fällige Zahlungen zu leisten oder wenn die Gesellschaft Bedenken hinsichtlich der finanziellen Lage des Käufers hat, ist die Gesellschaft berechtigt, durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Käufer die im Vertrag festgelegten Rechnungs- und/oder Zahlungsbedingungen zu ändern.
8.10    Wenn der Käufer es versäumt, der Gesellschaft im Rahmen des Vertrags am oder vor dem Fälligkeitsdatum fällige Zahlungen zu leisten oder wenn einer der in Bedingung 6.8.1, 6.8.3 oder 6.8.4 genannten Umstände eintritt oder sich ergibt oder wenn die Gesellschaft gemäß Bedingung 6.8.2 Bedenken hinsichtlich der Liquiditätsposition und/oder Solvenz des Käufers hat, werden alle Rechnungen sofort fällig und zahlbar.
8.11    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle dem Käufer angebotenen Kreditlimits neu zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen, und die Gesellschaft kann diese Kreditlimits nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen widerrufen, begrenzen oder ändern.
8.12    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung den Preis der Waren zu erhöhen, um Kostensteigerungen für die Gesellschaft weiterzugeben, die zurückzuführen sind auf:
8.12.1    Faktoren, die sich der Kontrolle der Gesellschaft entziehen (wie z.B., ohne sich darauf zu beschränken, alle Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung der Zölle, erhebliche Erhöhung der Lohn-, Material- oder anderer Herstellungskosten);
8.12.2    eine Änderung der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen für die Waren, die vom Käufer verlangt wird; oder
8.12.3    eine Verzögerung, die auf Vorgaben des Käufers oder durch das Versäumnis des Käufers, der Gesellschaft angemessene Angaben zu machen oder Anweisungen zu erteilen, zurückzuführen ist. 

9.    Gewährleistungsansprüche

9.1    In Bezug auf die Gewährleistungsansprüche gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere das BGB und das Handelsgesetzbuch (HGB).

10.    Beschränkung der Haftung

10.1    Vorbehaltlich Bedingung 4, Bedingung 5 und Bedingung 9 decken die nachfolgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftbarkeit der Gesellschaft ab (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer, in Bezug auf:
10.1.1    sämtliche Verstöße gegen diese Bedingungen;
10.1.2    jede Verwendung oder jeden Weiterverkauf der Waren oder eines Produkts, das die Waren enthält, durch den Käufer, und 
10.1.3    jede Darstellung, Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt.
10.2    Alle Garantien, Bedingungen und andere durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierte Gewährleistungen gelten, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, in dem Umfang, in dem dies gesetzlich zulässig ist, als vom Vertrag ausgeschlossen.
10.3    Keine Bestimmung dieser Bedingungen bewirkt eine Beschränkung der Haftung der Gesellschaft:
10.3.1    für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft beruht; oder
10.3.2    sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft beruhen; oder
10.3.3    für jede Angelegenheit, für die es der Gesellschaft nach dem Gesetz nicht erlaubt ist, ihre Haftung auszuschließen oder zu beschränken oder zu versuchen, sie auszuschließen oder zu beschränken; oder
10.3.4    für Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung.

11.    Rücksendung von Waren

11.1    Waren dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Gesellschaft nicht an die Gesellschaft zurückgegeben werden.
11.2    Vorbehaltlich der Bedingung 11.1 hat der Käufer, wenn Waren vom Käufer an die Gesellschaft zurückgegeben werden, weil sie nicht mehr benötigt werden, es sich um überschüssigen Lagerbestand handelt oder Waren in Form von Zahlung anstelle fälliger Gelder zurückgegeben werden, der Gesellschaft die der Gesellschaft gegebenenfalls entstehenden Transportkosten und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15 % zuzüglich Mehrwertsteuer des Warenpreises zum Zeitpunkt des Verkaufs der Waren zu zahlen. 
11.3    Die zurückgegebenen Waren müssen in verkaufsfähigem Zustand, in der unbeschädigten Originalverpackung und ohne angebrachte Preisschilder sein. Alle in schlechtem Zustand erhaltenen Artikel werden an den Käufer zurückgegeben. 

12.    Muster

12.1    Wenn der Käufer ein Muster der Waren begutachtet, ist die Gesellschaft nicht für dessen Qualität oder Eignung für einen beliebigen Zweck verantwortlich, vielmehr hat der Käufer es als Ergebnis einer solchen Begutachtung nach eigenem Ermessen abzunehmen.
12.2    Ungeachtet der Tatsache, dass dem Käufer ein Muster der genannten Waren vorgelegt und von ihm begutachtet wurde, akzeptiert der Käufer, dass der Vertrag einen Verkauf nach Muster darstellt und der Käufer nimmt die Waren auf eigenes Risiko hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem Muster oder hinsichtlich ihres Qualitätszustands oder ihrer Eignung für einen beliebigen Zweck an.
12.3    Wenn es sich bei einem Verkauf um einen Verkauf nach Muster unter den vorstehenden Bedingungen 12.1 und 12.2 handelt, darf sich der Käufer nicht auf eine Beschreibung der Waren durch die Gesellschaft verlassen und für die Gesellschaft erwächst aus einer Beschreibung der Waren keine Haftung.
12.4    Unabhängig davon, ob im Vertrag die Herstellung eines Musters durch die Gesellschaft vorgesehen ist oder nicht, stellt jedes Muster oder jede andere auf Wunsch des Käufers hergestellte Arbeit eine Bestellung von Waren dar, für die die Gesellschaft berechtigt ist, Kosten in Rechnung zu stellen und Zahlung zu verlangen.
12.5    Die Gesellschaft hat das Recht, dem Käufer nach eigenem Ermessen jederzeit Muster von allen Waren und Muster von allen neuen Produkten, die von der Gesellschaft gefertigt oder geliefert werden, zuzusenden und der Käufer muss der Gesellschaft nach Erhalt mitteilen, ob er die Muster behalten oder zurücksenden möchte. Wenn der Käufer die Muster behalten möchte, stellt die Gesellschaft dem Käufer die Muster in Rechnung. Wenn der Käufer die Muster nicht behalten möchte, muss der Käufer die Muster auf Anweisung der Gesellschaft an die Gesellschaft zurücksenden.

13.    Wiederverkauf

13.1    Käufer, die Waren zum Weiterverkauf an Verbraucher kaufen, sichern zu, dass es in ihrer Verantwortung liegt, alle Nachverkaufsanfragen, Verbraucherrückgaben und Reparaturen zu bearbeiten (gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Gesellschaft). Die Gesellschaft wird alle direkten Anfragen von Verbrauchern an die Käufer weiterleiten, die die Waren an den betreffenden Verbraucher verkauft haben. 

14.    Geistiges Eigentum

14.1    Nichts in diesen Bedingungen oder im Vertrag bewirkt eine Übertragung an den Käufer oder, sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen, die Gewährung einer Lizenz oder eines anderen Rechts zur Nutzung geistiger Eigentumsrechte der Gesellschaft an den Waren an den Käufer, wobei der Käufer die geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft an den Waren nur in dem Umfang in Anspruch nehmen darf, in dem dies zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dem Vertrag erforderlich ist.
14.2    Der Käufer darf keine Markierungen oder Namensschilder oder anderen Hinweise auf die Herkunft der Waren, die von der Gesellschaft auf den Waren angebracht werden können, entfernen, manipulieren oder beschädigen.
14.3    Der Käufer darf keinen Namen oder keine Marke verwenden, die einem Namen oder einer Marke der Gesellschaft ähnlich sind oder damit verwechselt werden können. 
14.4    Der Käufer darf die Warenzeichen der Gesellschaft nicht in einer Weise verwenden, die ihre Unterscheidungskraft oder Gültigkeit oder den Firmenwert der Gesellschaft beeinträchtigen könnte oder anderweitig Marken oder Namen verwenden, die den Marken der Gesellschaft so ähnlich sind, dass sie zu Verwechslungen führen oder zu Täuschung Anlass geben könnten.
14.5    Der Käufer beantragt keine Eintragung von geistigen Eigentumsrechten an oder in Bezug auf die Marken oder Handelsnamen, die den Marken oder Handelsnamen der Gesellschaft so nahekommen, dass sie der Wahrscheinlichkeit nach irreführend sind oder zu Verwechslungen führen können.
14.6    Alle von der Gesellschaft gelieferten Zeichnungen, Skizzen, Angebote, Entwürfe, Modelle oder Prototypen sowie alle anderen Dokumente und das Urheberrecht daran bleiben Eigentum der Gesellschaft und dürfen weder ganz noch teilweise verwendet oder reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden.
14.7    Der Käufer darf zu keiner Zeit vertrauliche Informationen bezüglich der Waren, die die Gesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt an den Käufer weitergegeben hat, an irgendeine Person weitergeben oder weitergeben lassen.
14.8    Wenn der Käufer von einem Relevanten Anspruch oder einer Angelegenheit erfährt, die zu einem Relevanten Anspruch führen könnte:
14.8.1    hat er die Gesellschaft unverzüglich schriftlich über diese Tatsache zu unterrichten (unter Angabe der Art des Relevanten Anspruchs oder der Angelegenheit und, falls durchführbar, des geforderten Betrags) und sich mit der Gesellschaft bezüglich dieses Relevanten Anspruchs oder dieser Angelegenheit, die zu einem Relevanten Anspruch Anlass geben könnte, zu beraten;
14.8.2    wird er, der Käufer, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft keinen Ausgleich suchen oder Vergleich schließen oder eine Haftungszusage oder Einigungszusage oder Kompromisszugeständnis in Bezug auf Relevante Ansprüche oder Angelegenheiten, die zu einem Relevanten Anspruch Anlass geben können, machen; 
14.8.3    hat der Käufer der Gesellschaft gegenüber jederzeit schriftlich alle Informationen und Dokumente in Bezug auf den Relevanten Anspruch oder die Angelegenheit, die zu einem Relevanten Anspruch Anlass geben könnte, offenzulegen;
14.8.4    ergreift der Käufer alle Maßnahmen, die die Gesellschaft zur Anfechtung, zur Abwehr, zur Verteidigung, zur Rechtsmitteleinlegung, zur Beilegung, zum Vergleich, zum Abfinden, zur Abhilfe oder zur Milderung eines Relevanten Anspruchs oder einer Angelegenheit, die zu einem Relevanten Anspruch führen könnte, verlangen kann, einschließlich der Inanspruchnahme von durch die Gesellschaft benannter Beratern; die Gesellschaft ist dafür verantwortlich, dem Käufer alle angemessenen Kosten zu erstatten, die dem Käufer aufgrund eines solchen Ersuchens der Gesellschaft vernünftigerweise entstanden sind; 
14.8.5    so dies von der Gesellschaft beantragt wird, gestattet der Käufer der Gesellschaft die ausschließliche Durchführung aller Verfahren in Bezug auf den Relevanten Anspruch im Namen und im Interesse des Käufers und auf Kosten der Gesellschaft; und 
14.8.6    hat die Gesellschaft, wenn sie einen Relevanten Anspruch geltend macht, den Käufer in angemessenen Abständen über den Fortschritt dieses Relevanten Anspruchs in angemessener Weise zu unterrichten.
14.9    Wenn der Käufer von einer tatsächlichen, drohenden, angekündigten oder vermuteten Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft Kenntnis erlangt, wird der Käufer die Gesellschaft unverzüglich schriftlich darüber benachrichtigen und auf entsprechendes Ersuchen der Gesellschaft diejenige Unterstützung leisten, welche die Gesellschaft im Zusammenhang mit allen Maßnahmen, die sie in diesem Zusammenhang ergreift, benötigt. Der Käufer wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft in Bezug auf eine solche Verletzung oder Anspruch keine Maßnahmen treffen oder ein Verfahren einleiten. 
14.10    Der Käufer wird alle von der Gesellschaft verlangten Schritte unternehmen, um die Gesellschaft bei der Aufrechterhaltung der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft während der Laufzeit des Vertrags zu unterstützen.
14.11    Unbeschadet des Rechts des Käufers oder eines Dritten, die Gültigkeit von geistigen Eigentumsrechten der Gesellschaft anzufechten, wird der Käufer keine Handlung vornehmen oder einen Dritten dazu ermächtigen, eine Handlung vorzunehmen, welche die Ungültigkeit der geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft bewirken würde oder könnte oder mit ihnen unvereinbar wäre und er wird keinen Dritten dazu ermächtigen oder eine solche Ermächtigung bewusst unterlassen, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, die durch ihre Unterlassung diese Wirkung haben würde.
14.12    Der Käufer verpflichtet sich, es zu unterlassen, eine Marke und/oder ein sonstiges Kennzeichen, welches zugunsten der Gesellschaft angemeldet und/oder eingetragen ist und/oder von dieser benutzt wird, und/oder einen Teil hiervon im Rahmen eines Domainnamens anzumelden und/oder zu benutzen. Verstößt der Käufer gegen diese Verpflichtung, so überträgt er hiermit alle Rechte an und/oder im Zusammenhang mit dieser Domain auf die Gesellschaft und räumt der Gesellschaft auf erstes Anfordern die gesamte Kontrolle über die unter der jeweiligen Domain betriebenen Website ein.

15.    Vertragsverstöße

Hat der Käufer einen Verstoß gegen andere Bedingungen als die Nichtzahlung des Preises zu vertreten und versäumt er es, einen solchen Verstoß, der behoben werden kann, innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der Gesellschaft, in der eine solche Behebung des Verstoßes verlangt wird, zu beheben, ist die Gesellschaft, unbeschadet ihrer anderen sich aus den vorliegenden Bedingungen ergebenden Rechte, berechtigt, alle weiteren Lieferungen unverzüglich auszusetzen oder zu stornieren, bis die Vertragsverletzung beseitigt ist. Ungeachtet einer Vertragskündigung hat der Käufer der Gesellschaft den Preis für alle bis einschließlich des Kündigungsdatums gelieferten Waren zu zahlen.

16.    Mitteilungen

16.1    Alle Mitteilungen zwischen den Parteien den Vertrag betreffend, müssen schriftlich erfolgen und eigenhändig zugestellt oder per Post versandt auf Kosten des Versenders oder per E-Mail übermittelt werden:
16.1.1    (im Falle von Mitteilungen an die Gesellschaft) an ihren eingetragenen Firmensitz oder eine solche geänderte Anschrift, die dem Käufer von der Gesellschaft mitgeteilt wird; oder 
16.1.2    (im Falle der Mitteilungen an den Käufer) an den eingetragenen Sitz des Adressaten (wenn es sich um ein Gesellschaft handelt) oder (in jedem anderen Fall) an eine Adresse des Käufers, die in einem Dokument angegeben ist, das Teil des Vertrags ist, oder an eine andere Anschrift, die der Gesellschaft vom Käufer mitgeteilt wird.

17.    Allgemein

17.1    Diese Bedingungen und alle Verträge stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf ihren jeweiligen Gegenstand.
17.2    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen dieser Verkaufsbedingungen hiervon nach dem ausdrücklichen Willen der Parteien nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, diese durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die, unter Berücksichtigung der anderen Regelungen der Verkaufsvereinbarungen, dem angestrebten Ergebnis am nächsten kommen.
17.3    Das Versäumnis oder der Verzug der Gesellschaft bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Vertragsbestimmung kann nicht als Verzicht auf eines ihrer sich nach diesem Vertrag ergebenden Rechte oder Rechtsbehelfe ausgelegt werden.
17.4    Ein erklärtes nicht Reagieren der Gesellschaft auf einen Vertragsbruch oder eine Vertragsverletzung durch den Käufer, gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Vertragsbruch oder eine spätere Vertragsverletzung zu reagieren und wirkt sich in keinerlei Weise auf die übrigen Vertragsbedingungen aus. Ein solcher Verzicht auf eine Vertragsverletzung oder ein Versäumnis zu reagieren ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der Gesellschaft unterzeichnet ist und nur unter den Umständen und für den Zweck, für den er erklärt wurde.
17.5    Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses 
17.6    Nichts in diesen Bedingungen oder dem Vertrag und keine Handlung der Parteien in Verbindung mit diesen Bedingungen oder dem Vertrag begründet eine Partnerschaft oder ein Joint-Venture oder ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverhältnis zwischen den Parteien oder räumt einer der Parteien die Befugnis ein, als Vertreter oder im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei zu binden oder sich als berechtigt auszugeben, dies zu tun.
17.7    Beide Parteien sind sich darin einig, jeweils unabhängiger Auftragnehmer zu sein und den Vertrag als Auftraggeber und nicht als Vertreter für oder zum Nutzen einer anderen Person abzuschließen.
17.8    Diese Verkaufsvereinbarungen unterliegen, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Verkaufsvereinbarungen vereinbaren die Parteien, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg, Kammer für Handelssachen.

18.    DATENSCHUTZHINWEIS

Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Käufers, insbesondere dessen Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung, so auch die E-Mail-Adresse des Käufers, wenn ihm diese vom Käufer angeben wurde. Zur Bonitätsprüfung kann er Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Käufers.
Sofern von Ihnen gewünscht oder für die Erfüllung eines sonstigen Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, oder wir ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung haben, übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten auch an Dritte.
Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.
Es kann sich um folgende Kategorien von Empfängern handeln: IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister, Gerichte, Finanzämter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bankdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich unserer Finanzverwaltung, Kuriere, Druckereien, Kuvertierserviceanbieter, Postdienstleister, Lettershops.
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